Wieviel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selber Rente bekomme? Ein umfassender Leitfaden

Wieviel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selber Rente bekomme? Ein umfassender Leitfaden

Redaktion

Rente

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Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schmerzlichsten Erfahrungen im Leben. Neben der tiefen Trauer stellen sich oft auch drängende Fragen zur finanziellen Zukunft.

Eine der häufigsten und wichtigsten davon ist die Frage, wie viel Witwenrente Sie erhalten, wenn Sie bereits eine eigene Rente beziehen.

Diese Frage ist absolut berechtigt und komplex zugleich. Sie sind nicht allein mit dieser Unsicherheit. Viele Hinterbliebene stehen vor der Herausforderung, die verschiedenen Regelungen und Anrechnungen zu verstehen.

Dieser Artikel soll Ihnen dabei helfen, Licht ins Dunkel zu bringen. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die relevanten Aspekte der Witwenrente, insbesondere wenn Sie bereits eigene Rentenbezüge haben.

Unser Ziel ist es, Ihnen ein klares Bild zu vermitteln, damit Sie Ihre Situation besser einschätzen können. Lassen Sie uns gemeinsam die Details beleuchten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Witwenrente sichert die wirtschaftliche Existenz des Hinterbliebenen.
  • Im Sterbevierteljahr (drei Monate nach dem Tod) erfolgt keine Einkommensanrechnung.
  • Es gibt „Altes Recht“ (60% der Rente des Verstorbenen) und „Neues Recht“ (55%), abhängig von Heirats- und Geburtsdatum.
  • Eigene Einkünfte, inklusive der eigenen Rente, werden nach dem Sterbevierteljahr auf die Witwenrente angerechnet.
  • Ein Freibetrag von 1.038,05 Euro (Stand Juli 2024) schützt einen Teil Ihres Einkommens vor Anrechnung.

Die Witwenrente: Ein Fundament der Absicherung

Die Witwenrente, oder auch Witwerrente, ist eine zentrale Säule der sozialen Absicherung in Deutschland. Sie ist eine gesetzliche Hinterbliebenenrente der Deutschen Rentenversicherung.

Ihr Hauptzweck ist es, die wirtschaftliche Existenz des überlebenden Partners nach dem Tod des Ehepartners zu sichern. Mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland profitieren von dieser wichtigen Leistung.

Doch wie genau funktioniert das Zusammenspiel, wenn Sie selbst bereits eine Rente beziehen?

Das Sterbevierteljahr: Eine Atempause

Bevor wir uns den komplexeren Anrechnungsregeln widmen, gibt es eine wichtige Phase, die Ihnen eine finanzielle Atempause verschafft: das sogenannte Sterbevierteljahr.

Dies sind die drei Monate, die direkt auf den Sterbemonat Ihres Partners folgen.

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In dieser Zeit erhalten Sie die volle Höhe der tatsächlichen Rente, die Ihr verstorbener Partner bezogen hat oder auf die er Anspruch gehabt hätte.

Das Besondere daran? Während des Sterbevierteljahres wird Ihr eigenes Einkommen, einschließlich Ihrer eigenen Rente, nicht auf die Witwenrente angerechnet. Dies soll Ihnen in einer ohnehin schwierigen Zeit eine gewisse finanzielle Entlastung bieten.

Große oder Kleine Witwenrente? Das Recht entscheidet

Die Höhe und Dauer Ihrer Witwenrente hängt maßgeblich davon ab, ob für Sie das „alte Recht“ oder das „neue Recht“ gilt. Diese Unterscheidung ist entscheidend und basiert auf zwei Kriterien.

Das „alte Recht“ findet Anwendung, wenn Sie vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben UND Ihr Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Trifft dies nicht zu, gilt für Sie das „neue Recht“.

Die Große Witwenrente

Die große Witwenrente ist die umfassendere Form der Hinterbliebenenrente. Sie ist in der Regel zeitlich unbegrenzt und wird bis zum Tod des Hinterbliebenen gezahlt.

Unter dem „neuen Recht“ beträgt die große Witwenrente grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die der verstorbene Partner zum Todeszeitpunkt bezogen hat oder hätte. Für das „alte Recht“ sind es sogar 60 Prozent.

Die Voraussetzungen für die große Witwenrente unter dem „neuen Recht“ sind, dass der Hinterbliebene eine bestimmte Altersgrenze erreicht hat. Diese Altersgrenze steigt seit 2012 schrittweise an.

Für Todesfälle im Jahr 2024 liegt sie bei 46 Jahren und 2 Monaten. Im Jahr 2025 steigt sie auf 46 Jahre und 4 Monate. Ab dem Jahr 2029 wird die Altersgrenze 47 Jahre betragen.

Die Kleine Witwenrente

Sind Sie jünger als die Altersgrenze für die große Witwenrente und erziehen weder ein Kind noch sind Sie erwerbsgemindert, erhalten Sie in der Regel die kleine Witwenrente.

Ihre Höhe beträgt 25 Prozent der Rente des oder der Verstorbenen. Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Dauer der Zahlung.

Unter dem „neuen Recht“ ist die kleine Witwenrente zeitlich befristet, meist auf die ersten zwei Jahre (24 Monate) nach dem Tod des Partners. Unter dem „alten Recht“ kann sie hingegen bis zum Lebensende gezahlt werden.

Einkommensanrechnung: Der Knackpunkt bei eigener Rente

Nach Ablauf des Sterbevierteljahres beginnt die Einkommensanrechnung. Dies ist der Punkt, an dem Ihre eigene Rente und andere Einkünfte relevant werden.

Das Gesetz sieht vor, dass sämtliche eigene Einkünfte auf die Witwenrente angerechnet werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Betriebsrenten und Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
  • Einkommen aus Erwerbstätigkeit
  • Leistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld
  • Einkünfte aus Vermögen
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Doch keine Sorge, es gibt einen Freibetrag bei der Witwenrente. Dieser Betrag ist vor der Anrechnung geschützt und soll sicherstellen, dass Ihnen ein bestimmtes Mindesteinkommen verbleibt.

Seit dem 1. Juli 2024 beträgt der Freibetrag bundesweit 1.038,05 Euro pro Monat. Dieser Wert ist dynamisch, da er an den aktuellen Rentenwert gekoppelt ist (genauer gesagt, das 26,4-fache des Rentenwertes).

Das bedeutet, er steigt automatisch mit jeder Rentenerhöhung. Haben Sie Kinder, die Anspruch auf Waisenrente haben oder minderjährig sind bzw. sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, erhöht sich dieser Freibetrag zusätzlich.

Pro Kind erhöht sich der Freibetrag monatlich um 220,19 Euro (Stand Juli 2024). Erst wenn Ihr Netto-Einkommen diesen Freibetrag übersteigt, wird der darüber liegende Betrag angerechnet.

Der Anrechnungssatz beträgt 40 Prozent. Das bedeutet, von jedem Euro, der über dem Freibetrag liegt, werden 40 Cent von Ihrer Witwenrente abgezogen.

Ergänzendes Wissen

Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Einkommensanrechnung regelmäßig. Es ist wichtig, Änderungen in Ihren Einkommensverhältnissen zeitnah mitzuteilen, um Überzahlungen oder Nachforderungen zu vermeiden.

Ein Beispiel zur Einkommensanrechnung

Um die Anrechnung besser zu verstehen, stellen wir uns ein vereinfachtes Beispiel vor. Angenommen, Ihre eigene Rente beträgt 1.500 Euro netto und Sie haben keine Kinder.

Der Freibetrag liegt bei 1.038,05 Euro. Die Differenz beträgt 1.500 Euro – 1.038,05 Euro = 461,95 Euro.

Von diesem Betrag werden 40 Prozent angerechnet: 461,95 Euro * 0,40 = 184,78 Euro.

Dieser Betrag würde von Ihrer Witwenrente abgezogen. Es zeigt sich, dass nicht Ihr gesamtes Einkommen, sondern nur ein Teil des über dem Freibetrag liegenden Betrags relevant ist.

Abschläge, Zuschläge und Rentenanpassungen

Die Berechnung der Witwenrente kann durch weitere Faktoren beeinflusst werden. Dazu gehören mögliche Abschläge, aber auch erfreuliche Zuschläge.

Abschläge bei vorzeitigem Tod

Stirbt Ihr Ehepartner vor seinem 65. Lebensjahr, kann dies zu einem Abschlag auf den Rentenanspruch führen. Für jeden Monat, den ein Ehepartner vor dem Alter von 65 Jahren verstirbt, zieht die Rentenkasse 0,3 Prozent ab.

Dieser Abschlag ist jedoch auf maximal 10,8 Prozent begrenzt. Dies ist eine wichtige Information, die die endgültige Höhe der Witwenrente beeinflussen kann.

Kinderzuschlag und neuer Zuschlag zur Witwenrente

Es gibt auch positive Ergänzungen. Nach neuem Recht kann sich die Hinterbliebenenrente um einen Kinderzuschlag erhöhen, wenn der Hinterbliebene ein Kind erzieht. Für Witwenrenten nach altem Recht gibt es diesen Zuschlag für die Kindererziehung nicht.

Eine weitere erfreuliche Neuerung ist der Zuschlag zur Witwen- oder Witwerrente, der seit dem 1. Juli 2024 gezahlt wird. Dieser Zuschlag betrifft Hinterbliebene, deren verstorbener Ehepartner zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat oder vor der Regelaltersgrenze verstorben ist.

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Die Höhe des Zuschlags variiert: Bei Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014 beträgt er 7,5 Prozent. Bei Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent.

Dieser Zuschlag wird zunächst separat gezahlt (bis November 2025) und ab Dezember 2025 zusammen mit der Rente in einer Summe. Das Beste daran? Sie erhalten diesen Zuschlag automatisch, ein Antrag ist nicht notwendig.

Ergänzendes Wissen

Die Rentenanpassungen zum 1. Juli eines jeden Jahres wirken sich direkt auf die Höhe Ihrer Witwenrente aus. So stiegen die Renten im Juli 2024 um 4,57 Prozent, und für Juli 2025 wird ein weiterer Anstieg von voraussichtlich 3,74 Prozent erwartet.

Wann der Anspruch erlischt und Sozialabgaben

Es gibt bestimmte Situationen, in denen der Anspruch auf Witwenrente erlischt. Die wichtigste ist eine erneute Heirat oder die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

In diesem Fall verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Witwen- bzw. Witwerrente.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Sozialabgaben. Generell unterliegen Witwenrenten bzw. Witwerrenten den Sozialabgaben, das heißt, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden fällig.

Hier eine Übersicht der wichtigsten Faktoren, die die Höhe Ihrer Witwenrente beeinflussen:

FaktorEinfluss auf Witwenrente
SterbevierteljahrVolle Rente des Verstorbenen, keine Einkommensanrechnung
Altes Recht (vor 2002 geheiratet UND Partner vor 1962 geboren)60% der Rente des Verstorbenen, ggf. unbefristete kleine Witwenrente
Neues Recht (nach 2001 geheiratet)55% der Rente des Verstorbenen, kleine Witwenrente auf 24 Monate befristet
Eigene Einkünfte (inkl. eigener Rente)Anrechnung nach Freibetrag (40% des übersteigenden Betrags)
Freibetrag (Stand Juli 2024)1.038,05 Euro (erhöht sich pro waisenrentenberechtigtem Kind um 220,19 Euro)
Abschläge bei vorzeitigem Tod des Partners0,3% pro Monat vor 65. Lebensjahr des Partners (max. 10,8%)
Zuschlag zur Witwenrente (seit Juli 2024)7,5% (Rentenbeginn 2001-Juni 2014) oder 4,5% (Rentenbeginn Juli 2014-Dez. 2018)
RentenanpassungenErhöhung der Witwenrente (z.B. 4,57% in 2024, progn. 3,74% in 2025)
Wiederheirat / eingetragene LebenspartnerschaftVerlust des Anspruchs

Fazit: Klarheit für Ihre finanzielle Zukunft

Die Frage, wie viel Witwenrente Sie erhalten, wenn Sie bereits eine eigene Rente beziehen, ist vielschichtig. Doch mit den richtigen Informationen können Sie die Komplexität entschlüsseln.

Das Sterbevierteljahr bietet eine wichtige Übergangsphase ohne Anrechnung. Danach spielen das „alte“ oder „neue“ Recht, die Art der Witwenrente und vor allem die Einkommensanrechnung eine zentrale Rolle.

Der Freibetrag schützt einen Teil Ihrer Einkünfte, und neue Zuschläge können Ihre Rente sogar erhöhen. Es ist entscheidend, Ihre individuelle Situation genau zu prüfen und bei Unsicherheiten die Deutsche Rentenversicherung zu kontaktieren.

Mit diesem Wissen sind Sie gut gerüstet, um Ihre finanzielle Situation nach dem Verlust eines geliebten Menschen besser zu verstehen und zu planen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente?

Die große Witwenrente ist in der Regel unbefristet und beträgt 55% (neues Recht) bzw. 60% (altes Recht) der Rente des Verstorbenen, wenn bestimmte Altersgrenzen erreicht sind oder Kinder erzogen werden. Die kleine Witwenrente beträgt 25% und ist unter neuem Recht auf 24 Monate befristet, wenn die Voraussetzungen für die große Rente nicht erfüllt sind.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung auf die Witwenrente?

Seit dem 1. Juli 2024 beträgt der Freibetrag bundesweit 1.038,05 Euro pro Monat. Dieser Betrag erhöht sich zusätzlich um 220,19 Euro pro Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat oder minderjährig ist/in Ausbildung steckt.

Werden alle meine Einkünfte auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, grundsätzlich werden alle eigenen Einkünfte, einschließlich der eigenen Rente, Betriebsrenten, Einkommen aus Erwerbstätigkeit und weitere, auf die Witwenrente angerechnet, sobald das Sterbevierteljahr vorbei ist. Nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, wird mit 40 Prozent angerechnet.

Was passiert mit meiner Witwenrente, wenn ich wieder heirate?

Wenn Sie wieder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Witwenrente bzw. Witwerrente. Es gibt jedoch unter Umständen die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten.