6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank: Was passiert jetzt?

6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank: Was passiert jetzt?

Redaktion

Krankheit

Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken.

Haben Sie sich jemals gefragt, was passiert, wenn Sie nach sechs Wochen Krankheit für einen Tag zur Arbeit zurückkehren und dann erneut erkranken? Diese Situation kann kompliziert sein und wirft viele Fragen auf. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick darauf werfen, welche Rechte und Pflichten Sie in diesem Fall haben.

In Deutschland haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttogehalts, maximal jedoch 90 % des Nettogehalts. Doch was geschieht, wenn Sie nach dieser Zeit nur kurz arbeiten und dann wieder krank werden?

Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um eine Fortsetzungserkrankung oder eine neue Krankheit handelt. Bei einer Fortsetzungserkrankung haben Sie keinen erneuten Anspruch auf Lohnfortzahlung. Stattdessen erhalten Sie weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse. Bei einer neuen, anderen Krankheit beginnt der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber grundsätzlich neu.

Das Wichtigste in Kürze
  • Nach 6 Wochen Krankheit zahlt die Krankenkasse Krankengeld
  • Krankengeld beträgt 70% des Bruttogehalts, maximal 90% des Nettogehalts
  • Bei Fortsetzungserkrankung kein erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung
  • Neue Krankheit kann zu erneutem Anspruch auf Lohnfortzahlung führen
  • Arbeitnehmer müssen Krankheit unverzüglich anzeigen
  • Dokumentation und Kommunikation sind wichtig

Rechtliche Grundlagen und Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Beschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bei Arbeitsunfähigkeit für bis zu sechs Wochen. Dies gilt jedoch nicht für Neueingestellte in den ersten vier Wochen ihrer Beschäftigung.

Unternehmen in Deutschland geben jährlich knapp 62 Milliarden Euro für Krankheitsfälle aus – doppelt so viel wie noch im Jahr 2010. Diese Summe unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung des Themas für Arbeitgeber.

Wann endet die Entgeltfortzahlung?

Die Entgeltfortzahlung endet nach sechs Wochen oder 42 Kalendertagen. Danach übernimmt die Krankenkasse die finanzielle Unterstützung in Form von Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 70% des Bruttoverdienstes, maximal aber 90% des Nettoverdienstes.

Bedeutung des „einen Arbeitstages“ für den neuen Anspruch

Ein einzelner Arbeitstag zwischen zwei Krankheitsphasen begründet nicht automatisch einen neuen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Entscheidend ist, ob es sich um dieselbe oder eine neue Erkrankung handelt. Bei einer neuen, unabhängigen Erkrankung kann ein erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung entstehen.

Versicherte können für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren bis zu 78 Wochen Krankengeld erhalten, allerdings nur bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit. Diese Regelung unterstreicht die Komplexität des Themas und die Notwendigkeit, jeden Fall individuell zu betrachten.

Krankengeld nach 6 Wochen: Wann tritt es ein?

Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber kommt das Krankengeld ins Spiel. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Lohnersatzleistung, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld

Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Zudem muss ein Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Krankmeldungen regelmäßig und rechtzeitig beim Arbeitgeber einreichen.

Unterschiede zwischen Krankengeld und Entgeltfortzahlung

Das Krankengeld unterscheidet sich in mehreren Punkten von der Entgeltfortzahlung:

  • Höhe: Während die Entgeltfortzahlung Ihr volles Gehalt umfasst, beträgt das Krankengeld etwa 70% Ihres Bruttogehalts, maximal aber 90% des Nettogehalts.
  • Dauer: Die Entgeltfortzahlung ist auf 42 Kalendertage begrenzt. Das Krankengeld kann für bis zu 72 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt werden.
  • Zahler: Die Entgeltfortzahlung kommt vom Arbeitgeber, das Krankengeld von der Krankenkasse.

Beachten Sie: Pro Tag dürfen maximal 116,38 Euro Krankengeld (Stand: 2023) gezahlt werden. Planen Sie also Ihre Finanzen entsprechend, falls Sie längere Zeit arbeitsunfähig sind.

Unterschiedliche Erkrankungen vs. Fortsetzungserkrankung

Bei Krankheitsfällen ist es wichtig, zwischen einer neuen Erkrankung und einer Fortsetzungserkrankung zu unterscheiden. Dies hat Auswirkungen auf den Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Wann wird eine Krankheit als neue Erkrankung anerkannt?

Eine neue Erkrankung liegt vor, wenn sie unabhängig von der vorherigen Krankheit auftritt und zeitlich getrennt ist. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht grundsätzlich für sechs Wochen pro Krankheitsfall. Bei einer Fortsetzungserkrankung hingegen besteht die alte, nicht behobene Erkrankung fort.

Wichtig zu wissen: Ein neuer Krankenschein allein reicht nicht aus, um eine neue Erkrankung zu belegen. Der Arbeitgeber darf bei mehreren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in engem zeitlichen Zusammenhang genauer prüfen, um nicht übermäßig Entgeltfortzahlung zu leisten.

Beweislast des Arbeitnehmers bei neuen Erkrankungen

Die Beweislast für eine neue Erkrankung liegt beim Arbeitnehmer. Sie müssen nachweisen, dass zwischen den Erkrankungen eine Phase der Arbeitsfähigkeit lag. Dies kann eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn es sich um einen einheitlichen Verhinderungsfall handelt.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts müssen Sie als Arbeitnehmer detaillierte Informationen über die verschiedenen Erkrankungen innerhalb des relevanten Zwölfmonatszeitraums offenlegen. Dies kann Fragen des Datenschutzes aufwerfen, wird vom Gericht jedoch als zumutbar erachtet.

Um Ihren Anspruch auf erneute Entgeltfortzahlung zu sichern, sollten Sie bei überschneidenden Erkrankungen stets nachweisen können, dass die frühere Arbeitsunfähigkeit beendet war. Nur so können Sie eine neue Erkrankung von einer Fortsetzungserkrankung abgrenzen und Ihren Anspruch geltend machen.

Praxistipps für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer ist es wichtig, sich gut auf einen möglichen erneuten Krankheitsfall vorzubereiten. Eine sorgfältige Vorbereitung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und Probleme zu vermeiden.

So bereiten Sie sich auf den erneuten Krankheitsfall vor

Bevor Sie nach einer längeren Krankheit zur Arbeit zurückkehren, sollten Sie einen Arztbesuch einplanen. Lassen Sie sich über Ihren aktuellen Gesundheitszustand informieren und besprechen Sie mögliche Einschränkungen. Eine gründliche Gesundheitsvorsorge kann helfen, erneute Erkrankungen zu vermeiden.

Bewahren Sie alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sorgfältig auf. Seit Januar 2023 erfolgt die Meldung digital vom Arzt an die Krankenkasse, die Ihr Arbeitgeber dann abrufen muss. Trotzdem ist es ratsam, für Ihre eigenen Unterlagen Kopien zu behalten.

Kommunikation mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse

Eine offene Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber ist entscheidend. Informieren Sie ihn unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer. Dies ist Ihre gesetzliche Anzeigepflicht. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen müssen Sie spätestens am nächsten Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Im Falle einer erneuten Erkrankung ist es wichtig, dass Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, ob es sich um eine neue Krankheit handelt. Dies kann entscheidend für Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung sein. Bei derselben Erkrankung besteht ein erneuter Anspruch erst nach sechs Monaten oder wenn seit Beginn der ersten Erkrankung 12 Monate vergangen sind.

Halten Sie auch engen Kontakt zu Ihrer Krankenkasse. Sie sollten lückenlos Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einreichen, um Nachteile beim Bezug von Krankengeld zu vermeiden. Durch regelmäßige Kommunikation stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Informationen vorliegen und Ihr Anspruch auf Leistungen gesichert ist.

Mögliche rechtliche Schritte und Optionen

Wenn Sie sich in einer komplexen arbeitsrechtlichen Situation befinden, kann der Gang zum Anwalt eine sinnvolle Option sein. Ein Experte im Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen.

Wann lohnt sich der Gang zum Anwalt?

Eine Rechtsberatung ist besonders dann ratsam, wenn Unstimmigkeiten bezüglich Ihrer Entgeltfortzahlung oder des Krankengeldes bestehen. Auch bei Fragen zur stufenweisen Wiedereingliederung, die normalerweise zwischen sechs Wochen und sechs Monaten dauert, kann ein Anwalt wertvolle Hilfe leisten. Beachten Sie, dass Arbeitgeber zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet sind, wenn Sie mehr als 42 Tage innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig waren.

Welche Ansprüche können Sie durchsetzen?

Mit Hilfe eines Anwalts können Sie Ansprüche auf korrekte Entgeltfortzahlung oder Krankengeld geltend machen. Bei Streitigkeiten über die Anerkennung einer neuen Erkrankung kann ein Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht in Betracht gezogen werden. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben sogar das Recht, eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell einzufordern.

Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen und ärztlichen Bescheinigungen sorgfältig auf. Diese Dokumente sind entscheidend, um Ihre Ansprüche zu belegen. Im Rahmen des BEM können individuelle Lösungen wie Änderungen des Arbeitsvertrags oder Anpassungen des Arbeitsumfelds erarbeitet werden. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte wahrzunehmen – ein kompetenter Anwalt kann Ihnen dabei helfen, faire Bedingungen für Ihre Rückkehr in den Beruf zu schaffen.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich nach 6 Wochen Krankheit einen Tag arbeite und dann wieder krank werde?

Wenn Sie nach 6 Wochen Krankheit nur einen Arbeitstag arbeiten und dann wieder arbeitsunfähig werden, ist dies in der Regel eine Fortsetzungserkrankung. Ihr Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse beginnt meist ab dem ersten Tag der erneuten Arbeitsunfähigkeit.

Wann endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber?

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntfFG) besteht für 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Entgeltfortzahlung endet nach 6 Wochen oder bei einem einheitlichen Verhinderungsfall.

Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Krankengeld erfüllt sein?

Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld sind eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung und eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit. Das Krankengeld tritt in der Regel nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit ein.

Wie unterscheidet sich Krankengeld von der Entgeltfortzahlung?

Das Krankengeld beträgt etwa 70% des normalen Gehalts, während die Entgeltfortzahlung das volle Gehalt umfasst. Der Anspruch auf Krankengeld besteht für bis zu 72 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit.

Wann wird eine Krankheit als neue Erkrankung anerkannt?

Eine neue Erkrankung wird anerkannt, wenn sie unabhängig von der vorherigen Krankheit auftritt und zeitlich getrennt ist. Bei einer Fortsetzungserkrankung besteht die alte, nicht behobene Erkrankung fort.

Wie sollten sich Arbeitnehmer bei erneutem Krankheitsfall verhalten?

Arbeitnehmer sollten vor der Rückkehr zur Arbeit einen Arzt konsultieren und eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber über den Gesundheitszustand ist wichtig.